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Pickerl - Begutachtung §57a

Machen Sie Ihr Pickerl in unserer Kfz-Fachwerkstatt

Sicherheit im Straßenverkehr ist lebenswichtig! Die jährliche Kfz-Begutachtung gemäß §57a, kurz Pickerl, dient dazu, die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs zu gewährleistet. In unserer Kfz-Werkstatt führen wir die offizielle §57a-Begutachtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch. Nach eingehender fachmännischer Überprüfung und gegebenenfalls anfallenden Reparaturen, geben wir das Pickerl §57a mit der Zulassung zur Fahrzeugüberprüfung aus. Ergänzend zur objektive Fahrzeugdiagnose erhalten Sie persönliche Beratung und Betreuung durch unser Kfz-Team.

Was wird beim Pickerl alles überprüft?


Die Fahrzeugbegutachtung gemäß §57a folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Sie dient dazu, die gesamte Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Autos sorgfältig und von einer qualifizierten und zertifizierten Fachwerkstatt überprüfen und sicherstellen zu lassen. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung Ihres Fahrzeugs checken wir folgende Kfz-Bereiche:
                              • komplettes Fahrgestell
                              • Achsen
                              • Reifen und Aufhängungen 
                              • alle Beleuchtungen
                              • Lichter und Reflektoren.
Außerdem wird die Bremsanlage und die einwandfreie Lenkung Ihres Wagens getestet. Die Begutachtung sieht zusätzlich vor, die Sicht zu prüfen sowie eine umfangreiche Messung der Umweltbelastung vorzunehmen. Hierbei wird unter anderem ein besonderes Augenmerk auf die Lärmentwicklung, Abgase und Emissionen sowie eventuelle Flüssigkeitsverluste gelegt.

Etwaige zusätzliche Ausstattungsdetails werden, sofern vorhanden, ebenfalls überprüft:
                              • Lüftungssysteme
                              • Fahrzeugheizung
                              • Kindersicherungen 
                              • Sonderausstattungen wie z.B. Rollstuhlhalterungen. 
Wir arbeiten sorgfältig und unter strengen Auflagen, damit Sie sich in Ihrem Auto sicher fühlen.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Sie erhalten Sie von unserer Autowerkstatt nach der Fahrzeugbegutachtung gemäß §57a ein komplettes Prüfprotokoll unserer Begutachtung. Treten Mängel auf, besprechen wir diese und deren Ausmaß mit Ihnen persönlich. Je nach Schadensumfang können auch Reparaturen anfallen, damit Ihr Fahrzeug weiterhin verkehrssicher ist. Wir beraten Sie umfassend zu allen notwendigen Reparaturarbeiten und erstellen ein detailliertes Angebot zu den Kosten der Mängelbehebung. 

Wie lange dauert ein Auto-Pickerl Check?

Eine technische Fahrzeug Überprüfung gemäß §57a dauert circa eine Stunde. Dabei werden alle Sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile auf Funktion und Zustand überprüft.
Zum Abschluss wird noch ein Bremsentest und eine Abgaßmessung durchgeführt.

Pickerl-Termin vereinbaren

Wann und wie oft muss eine §57a-Überprüfung gemacht werden?


Beim Kauf eines PKW mit Erstzulassung und bis zu 3,5 Tonnen ist die erste Fahrzeugbegutachtung nach drei Jahren vorgeschrieben,
                              • danach alle 2 Jahre.
                              • Ab dem 5. Zulassungsjahr müssen die Begutachtungen jährlich stattfinden.
Selbstverständlich können Sie in den ersten Jahren die Pickerl-Überprüfung aus Sicherheitsgründen auch jedes Jahr vornehmen lassen. Für Oldtimer sind Ausnahmen möglich. Für Fahrzeuge anderer Klassen gelten individuelle Intervalle. Die Fahrzeugbegutachtung kann bis zu einem Monat vor dem vorgeschriebenen Prüftermin stattfinden.

Wie lange ist die Toleranzfrist in Österreich für das Überziehen der Pickerl-Prüffrist?

In Österreich gilt eine Toleranzfrist von vier Monaten nach Ablauf der Plakette. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug auch in dieser Toleranzfrist weiterhin voll versichert ist! Eine Fahrt ins Ausland nach Ablauf der Pickerl-Frist ist z.B. nicht in allen Ländern gestattet.

Achten Sie darauf, dass Ihre Plakette einwandfrei lesbar ist bzw. kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Ersatz-Plakette. Diese erhalten Sie bei uns gegen Vorlage des letzten Prüfberichts. Selbstverständlich stellen wir Ihnen jederzeit ein Duplikat Ihres §57a-Prüfberichts aus, sollte Ihrer verloren gegangen sein und Kfz-Osterbauer diesen Pickerl-Check durchgeführt haben.

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