Beim Kauf eines PKW mit Erstzulassung und bis zu 3,5 Tonnen ist die erste Fahrzeugbegutachtung nach drei Jahren
vorgeschrieben,
- danach alle 2 Jahre.
- Ab dem 5. Zulassungsjahr müssen die Begutachtungen jährlich
stattfinden.
Selbstverständlich können Sie in den ersten Jahren die Pickerl-Überprüfung aus Sicherheitsgründen auch jedes Jahr vornehmen lassen. Für Oldtimer
sind Ausnahmen möglich. Für Fahrzeuge anderer Klassen
gelten individuelle Intervalle. Die Fahrzeugbegutachtung kann bis zu einem Monat vor dem vorgeschriebenen Prüftermin stattfinden.
In Österreich gilt eine Toleranzfrist von vier Monaten
nach Ablauf der Plakette. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug auch in dieser Toleranzfrist weiterhin voll versichert
ist! Eine Fahrt ins Ausland nach Ablauf der Pickerl-Frist ist z.B. nicht in allen Ländern gestattet.
Achten Sie darauf, dass Ihre Plakette einwandfrei lesbar
ist bzw. kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Ersatz-Plakette. Diese erhalten Sie bei uns gegen Vorlage des letzten Prüfberichts. Selbstverständlich stellen wir Ihnen jederzeit ein Duplikat Ihres §57a-Prüfberichts
aus, sollte Ihrer verloren gegangen sein und Kfz-Osterbauer diesen Pickerl-Check durchgeführt haben.