Pickerl - Begutachtung §57a
Machen Sie Ihr Pickerl in unserer Kfz-Fachwerkstatt
Sicherheit im Straßenverkehr ist lebenswichtig! Die jährliche Kfz-Begutachtung
gemäß §57a, kurz Pickerl, dient dazu, die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs zu gewährleistet. In unserer Kfz-Werkstatt führen wir die offizielle §57a-Begutachtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch. Nach eingehender fachmännischer Überprüfung und gegebenenfalls anfallenden Reparaturen, geben wir das Pickerl §57a
mit der Zulassung zur Fahrzeugüberprüfung
aus. Ergänzend zur objektive Fahrzeugdiagnose erhalten Sie persönliche Beratung und Betreuung durch unser Kfz-Team.
Was wird beim Pickerl alles überprüft?
Die Fahrzeugbegutachtung gemäß §57a folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Sie dient dazu, die gesamte Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Autos sorgfältig und von einer qualifizierten und zertifizierten Fachwerkstatt überprüfen und sicherstellen zu lassen. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierung Ihres Fahrzeugs checken wir folgende Kfz-Bereiche:
- komplettes Fahrgestell
- Achsen
- Reifen und Aufhängungen
- alle Beleuchtungen
- Lichter und Reflektoren.
Außerdem wird die Bremsanlage
und die einwandfreie Lenkung
Ihres Wagens getestet. Die Begutachtung sieht zusätzlich vor, die Sicht zu prüfen
sowie eine umfangreiche Messung der Umweltbelastung
vorzunehmen. Hierbei wird unter anderem ein besonderes Augenmerk auf die Lärmentwicklung, Abgase
und Emissionen
sowie eventuelle Flüssigkeitsverluste
gelegt.
Etwaige zusätzliche Ausstattungsdetails
werden, sofern vorhanden, ebenfalls überprüft:
- Lüftungssysteme
- Fahrzeugheizung
- Kindersicherungen
- Sonderausstattungen wie z.B. Rollstuhlhalterungen.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Sie erhalten Sie von unserer Autowerkstatt nach der Fahrzeugbegutachtung gemäß §57a
ein komplettes Prüfprotokoll
unserer Begutachtung. Treten Mängel auf, besprechen wir diese und deren Ausmaß mit Ihnen persönlich. Je nach Schadensumfang können auch Reparaturen anfallen, damit Ihr Fahrzeug weiterhin verkehrssicher ist. Wir beraten Sie umfassend zu allen notwendigen Reparaturarbeiten und erstellen ein detailliertes Angebot zu den Kosten der Mängelbehebung.
Wie lange dauert ein Auto-Pickerl Check?
Eine technische Fahrzeug Überprüfung gemäß §57a dauert circa eine Stunde. Dabei werden alle Sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile auf Funktion und Zustand überprüft.
Pickerl-Termin vereinbaren
Zum Abschluss wird noch ein Bremsentest und eine Abgaßmessung durchgeführt.
Wann und wie oft muss eine §57a-Überprüfung gemacht werden?
Beim Kauf eines PKW mit Erstzulassung und bis zu 3,5 Tonnen ist die erste Fahrzeugbegutachtung nach drei Jahren
vorgeschrieben,
- danach alle 2 Jahre.
- Ab dem 5. Zulassungsjahr müssen die Begutachtungen jährlich stattfinden.
Wie lange ist die Toleranzfrist in Österreich für das Überziehen der Pickerl-Prüffrist?
In Österreich gilt eine Toleranzfrist von vier Monaten
nach Ablauf der Plakette. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug auch in dieser Toleranzfrist weiterhin voll versichert
ist! Eine Fahrt ins Ausland nach Ablauf der Pickerl-Frist ist z.B. nicht in allen Ländern gestattet.
Achten Sie darauf, dass Ihre Plakette einwandfrei lesbar
ist bzw. kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Ersatz-Plakette. Diese erhalten Sie bei uns gegen Vorlage des letzten Prüfberichts. Selbstverständlich stellen wir Ihnen jederzeit ein Duplikat Ihres §57a-Prüfberichts
aus, sollte Ihrer verloren gegangen sein und Kfz-Osterbauer diesen Pickerl-Check durchgeführt haben.